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Winterreifenpflicht

Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich generell Winterreifenpflicht. Dann müssen bei Schneelage alle PKW und Klein-LKW eine entsprechende Ausrüstung haben. Dies gilt natürlich auch für einen . Daher unser Tipp: schon bei der Bestellung des Mietfahrzeuges darauf achten; speziell auch dann, wenn das Fahrzeug außerhalb von Österreich gemietet wird! Im Ausland gemietete Autos haben meist nur auf ausdrücklichen Wunsch Winterreifen montiert.

Sinngemäß besagt das Gesetz besagt, dass bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern Winterreifen angebracht sein müssen. Als Winterreifen werden nur solche Reifen anerkannt, die mit den Bezeichnungen "M+S", "M&S" oder "M.S." gekennzeichnet sind und mindestens 4 Millimeter Profiltiefe aufweisen (bei Diagonalreifen müssen es sogar 5 Millimeter Profiltiefe sein; siehe auch Stichwort ). Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Reifen mit Spikes.

Winterreifenpflicht 1
Foto © Andreas Hollinek

Als Alternative (bzw. Notlösung) zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur sinnvoll und erlaubt, wenn die Straße durchgängig eine Schneefahrbahn ist bzw. durchgängig mit Eis bedeckt ist. Das ist in tiefer gelegenen Regionen Österreichs eher nur auf Nebenstraßen der Fall. (Hinweis [nur um sicher zu gehen]: Die Schneeketten sind natürlich auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren.) Unser Tipp: Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten ab Mitte Oktober auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.

Winterreifenpflicht im benachbarten Ausland

Wer demnächst eine Autofahrt ins benachbarte Ausland plant, muss wissen, dass dort teils andere Vorschriften für die Winterbereifung gelten. "So besteht beispielsweise in Ungarn keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden", sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. Sie warnt: "Wer dann keine Schneeketten parat hat, dem kann sogar die Einreise nach Ungarn verweigert werden."

Deutschland

"Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht", weiß die Expertin. Bei Missachtung drohen 40 Euro Strafe. Behindert man den Verkehr infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen, beträgt die Strafe 80 Euro. Alle neuen, seit 1. Jänner 2018 hergestellten, Winterreifen müssen das "Alpine"-Symbol aufweisen, damit sie als wintertauglich gelten. Übergangsweise erfüllen aber bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht (bis 30. September 2024).

Schweiz

In der Schweiz besteht interessanterweise keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen (rund 92 Euro). Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

Slowenien

"In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes", weiß ÖAMTC-Expertin Kosnar. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 120,- Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

Italien

Die italienischen Provinzen entscheiden selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. So sind in Südtirol Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend. Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen hingegen muss man – unabhängig der Witterung – zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden innerorts mit Strafen bis 168,- Euro, außerorts sogar bis zu 335,- Euro geahndet.

Tschechien

"In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen generell Winterreifen montiert sein", informiert die ÖAMTC-Expertin. "Bei Verstoß ist mit Strafen bis 92,- Euro zu rechnen." Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Sind sie verpflichtend zu verwenden, wird das durch entsprechende Schilder angeordnet.

Slowakei

In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Auch hier sind Schneeketten nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Strafen betragen mindestens 60 Euro.

Länder-Info und Reise-Checkliste

Der Mobilitätsclub unterstützt die Vorbereitung des Winterurlaubs mit hilfreichen Online-Infos und -Tools. So findet man Infos zur vorgeschriebenen Winterausrüstung verschiedener Länder in der ÖAMTC Länder-Info unter . Und die bereits vorbereitete Reise-Checkliste "Winterurlaub" enthält alle wichtigen Dinge, die ins Auto gehören und kann individuell angepasst werden: .

Siehe auch

Neu und aktuell

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