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Stevia / Steviaglycoside / E960

Steviolglycoside sind nun auch innerhalb der EU zugelassen. Der aus der Steviapflanze zu gewinnende Süßstoff hat die E-Nummer 960 bekommen. Steviazucker ist um ein Vielfaches süßer als Rübenzucker und hat eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählen: kaum Brennwert (also wenig bzw. ), Blutzuckerspiegel- und Blutdruck-senkende Wirkung, Verbesserung der Glukosetoleranz, keine Gefährdung der Zahngesundheit, keine Blockadefunktionen bei der Verwertung von Vitaminen. Möglicherweise könnte Stevia sogar für Menschen mit ein geeignetes Süßungsmittel werden. Dass all dies der Rübenzuckerindustrie nicht so recht schmeckt, ist verständlich.

Und noch ein großer Vorteil von Stevia: Während bei der Gewinnung von Rübenzucker sehr viel Energie aufgewendet werden muss, können Steviablätter auch direkt (durch Beigabe) oder – wenig energieaufwändig – mittels Absud (wie bei der Teezubereitung) den Speisen zugeführt werden. Diese Art der Verwendung ist vorerst aber dem privaten Gebrauch vorbehalten, da die Pflanze selbst bzw. deren direkte Verwendung nicht zugelassen wurde.

Alles das macht die aus stammende Stevia zur Boom-Pflanze des Jahrhunderts (lateinischer Name: Stevia rebaudiana Bertoni). Sollten nicht irgendwelche unerwünschten Nebenwirkungen auftreten, könnte Stevia das Ende des Rübenzuckerzeitalters bedeuten und alle anderen Ersatzstoffe von Zucker vom Markt verdrängen. Die Pflanze kann während der warmen Jahreszeit auch in Mitteleuropa angebaut werden – auch in ihrem Gemüsegarten oder als Topfpflanze am Balkon.

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