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Schengen-Länder

In den Schengen-Ländern herrscht Reisefreiheit ohne Grenzkontrollen (siehe auch die Stichwörter und ). Ein Reisepass als Ausweisdokument muss bei Auslandsreisen jedoch mitgeführt werden, da die Behörden auch abseits der Grenzen Ihre Identität kontrollieren und die Einhaltung aller Gesetze kontrollieren dürfen. Die Schengenländer sind (Stand 2016):

Europäische Datenschutzverordnung

  1. (seit 1958 bei der EU; Hauptstadt )
  2. (seit 1973 bei der EU; Hauptstadt )
  3. (seit 1958 bei der EU; Hauptstadt )
  4. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )
  5. (seit 1995 bei der EU; Hauptstadt )
  6. (seit 1958 bei der EU; Hauptstadt )
  7. (seit 1981 bei der EU; Hauptstadt )
  8. (kein Mitglieder EU; Hauptstadt )
  9. (seit 1958 bei der EU; Hauptstadt )
  10. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )
  11. (seit 2011; kein Mitglied der EU; Hauptstadt )
  12. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )
  13. (seit 1958 bei der EU; Hauptstadt )
  14. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )
  15. (seit 1958 bei der EU; Hauptstadt )
  16. (kein Mitglied der EU; Hauptstadt )
  17. (seit 1995 bei der EU; Hauptstadt )
  18. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )
  19. (seit 1986 bei der EU; Hauptstadt )
  20. (seit 1995 bei der EU; Hauptstadt )
  21. (seit 2008; kein Mitglied der EU; Hauptstadt: )
  22. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )
  23. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )
  24. (seit 1986 bei der EU; Hauptstadt )
  25. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )
  26. (seit 2004 bei der EU; Hauptstadt )

Anmerkung

  • Der hat sich zwar nicht den Regeln des Schengener Abkommens unterworfen, seine Grenzen zu Italien sind jedoch offen.

Siehe auch

Neu und aktuell

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