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Pensionsantrittsalter

Das Regelpensionsalter war früher bei Frauen mit dem 60. Lebensjahr erreicht; bei Männern nach wie vor mit dem 65. Lebensjahr. Bei Beamten und Beamtinnen gibt es keinen Unterschied zwischen Beamtinnen und Beamten. In dieser Berufsgruppe dürfen alle mit 65 den Ruhestand antreten. Mit 1. Jänner 2024 wurde das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Gewährung der Alterspension um 6 Monate pro Jahr bis 2033 angehoben. Erstmals betroffen von einem erhöhten Anfallsalter sind Frauen mit einem Geburtsdatum ab 2. Dezember 1963 (60. Lebensjahr und 6 Monate). Für Frauen mit einem Geburtsdatum ab dem 2. Juni 1968 gilt dann als generelles Anfallsalter das 65. Lebensjahr (gleich wie bei Männern).

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