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Ehebruch

Mit Ehebruch umzugehen, ist keine leichte Sache. Der mit der Angelegenheit einhergehende Vertrauensbruch, all die großen und kleinen Lügen, die notwendig sind, um ein außereheliches Verhältnis zu vertuschen, und wohl auch gesundheitliche Risiken, die die bzw. der Dritte "im Bunde" mitbringen könnten, verursachen Verstrickungen, aus denen sich ein Paar nur mühsam wieder befreien kann.

In der Beziehung setzt ein Teufelskreis ein: Der Täter / die Täterin denkt und sagt Dinge, die sein Handeln rechtfertigen (typisch menschliches Standardverhalten für die Bewahrung des Bildes, das man von sich selbst über die Jahre hinweg aufgebaut hat), während das Opfer mit reagiert (Männer direkt gegen die Frau oder den Rivalen; Frauen mehr gegen sich selbst, im Wählen einer mitleiderregenden Opferrolle, Flucht in eine Krankheit und/oder indem sie die gemeinsamen Kinder gegen den Vater "aufhetzen").

Wie weiter?

Generelle Empfehlungen zu geben, wie eine Paar mit Ehebruch umgehen soll, ist kaum möglich, da das Ereignis selbst oft nur die "Spitze des Eisberges" von dem ist, was zu der Partnerschaftskrise und Vertrauenserschütterung geführt hat. Meist ist es vernünftig, Eheberatung, , oder in Anspruch zu nehmen, um das Ringen nach einer Lösung nicht allzu sehr durch "Menschlichkeiten" zu behindern.

Ehebruch und Rechtsprechung

Die rechtliche Einstufung von Ehebruch unterliegt in der Praxis einer Anpassung an Strömungen in der Gesellschaft. Das Gesetz plus die aus Anlassfällen resultierende Rechtsprechung geben die Linie vor.

Konkrete Auswirkungen von Ehebruch können unter anderem sein (Rechtsprechung für Österreich): Ein Klage des Betrogenen auf

Der letzte der drei genannten Punkte ist insofern von finanzieller Bedeutung, als Österreich zu den wenigen Ländern Europas Zählt, in denen ein Urteilsspruch "schuldig geschieden" entscheidende Auswirkungen auf die Pensionsansprüche des betrogenen Partners und die Höhe der Unterhaltszahlungen hat.

Ehebruch im Islam

Immer noch gibt es auf unserer Erde Gesellschaften, die Ehebrecherinnen drastisch bestrafen. Das islamische / "Recht" sieht für Ehebruch sogar die Todesstrafe durch Steinigen vor – Opfer sind meist aber nur Frauen.

Die am Ehebruch beteiligten Männer werden in der Praxis mild abgeurteilt bzw. wird ihr "Verbrechen" gar nicht verfolgt. Aber auch in jenen Ländern, in denen diese menschenverachtende Rechtspraxis nicht etabliert ist, gibt es bei der ethischen Beurteilung von Ehebruch eine gravierende Diskriminierung ehebrechender Frauen, während Männer sogar an Ansehen gewinnen, wenn sie neben ihrer Ehefrau auch noch die ein oder andere "Geschichte laufen haben". Dies gilt besonders für langjährig verheiratete Männer. Während Männer an Status gewinnen, bleiben die alternden Ehefrauen mit angeschlagenem auf der Strecke. Männer, die die ethische Größe aufbringen, durch Treue ihre Ehefrau zu ehren, sind – wenn man Statistiken trauen darf – in der Minderheit.

Siehe auch

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