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Reiseversicherung / Reiseschutz

Besitzer einer sind zwar meist auch reiseversichert, allerdings nur der Kreditkarteninhaber selbst und auch nur dann, wenn die Kreditkarte eine gewisse Zeit (2 bis 3 Monate) vor Antritt der Reise benützt worden ist. Bei einer Reiseversicherung zu beachten sind auch die eher restriktiv gesetzten Obergrenzen, der limitierte Leistungsumfang und die im Notfall zur Auszahlung gelangenden Beträge. Auch ob Videokameras und Fotoapparate mitversichert sind (und in welchen Fällen des Abhandenkommens die Versicherung zahlen muss) ist von Fall zu Fall verschieden. Familienmitglieder sind normalerweise nur gegen Aufzahlung mitversichert. Über diesbezügliche Details informiert Sie die Servicestelle Ihres Kreditkartenunternehmens.

Wer optimale Sicherheit auf Reisen wünscht und Mitreisende in den Versicherungschutz miteinbeziehen will, sollte eine individuelle Reiseversicherung abschließen. Dies gilt für Reisen im allgemeinen und für im speziellen. Typische Leistungen bei Komplettschutz-Reiseversicherungen (ohne Angabe von Obergrenzen):

Medizinische Leistungen

  • Stationäre oder ambulante Behandlung; wahlweise auch Krankenhaustaggeld
  • Rückholung / Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)
  • Medikamententransport
  • Nächtigungskosten für einen Mitreisenden
  • Krankenbesuch, wenn der Krankenhausaufenthalt eine gewisse Zeit überschreitet
  • Ambulante Behandlung
  • Rückreiseoption nach 3 Krankenhausaufenthaltstagen, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet)
  • Verlegungstransport
  • Heimreise einer mitversicherten Person
  • Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort
  • Maximalleistung für alle medizinischen Leistungen bei Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden

Fahrt- / Flugversäumnis oder verspätete Heimreise

  • Bei Versäumen des Transportmittels bei der Abreise Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Fahrt
  • Bei verspäteter Ankunft am Heimatflughafen oder Heimatbahnhof Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung oder Taxifahrt

Reiseunfall

  • Such- und Bergungskosten
  • Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 Prozent

Reisegepäck

  • Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl, Vernichtung oder Abhandenkommen des Reisegepäcks
  • Soforthilfe und Vorschuss bei Raub, Diebstahl oder Verlust von Zahlungsmitteln
  • Hilfe und Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Reisedokumenten
  • Notwendige Ersatzkäufe bei verspäteter Gepäckausfolgung am Reiseziel

Reise-Privathaftpflicht

  • Sach- und Personenschäden pauschal bis zu einer gewissen Obergrenze

Reisestornoschutz

  • wenn man die Reise nicht antreten kann
  • Ersatz des Selbstbehaltes einer im Reisepreis inkludierten Stornoversicherung
  • Umbuchungsgebühren vor Reisebeginn infolge von Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien am Reiseziel

Siehe auch

Neu und aktuell

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