www.50plus.at

Blogs 50plus Facebook Suche E-Privacy Info Menü

MENU

Urlaub,
Abgeltung von nichtverbrauchtem Urlaub

Während eines aufrechten Dienstverhältnisses darf der nicht in Geld abgelöst werden. Sollten nach Beendigung eines länger als 6 Monate bestehenden Dienstverhältnisses noch Urlaubstage offen sein, müssen diese vom Dienstgeber in Geld abgegolten werden. Dies geschieht in folgenden Fällen: Kündigung durch den Dienstgeber, und zwar dann, wenn die Kündigungsfrist weniger als 3 Monate beträgt oder der Urlaubskonsum unmöglich oder unzumutbar ist; bei berechtigtem Austritt des Dienstnehmers; Entlassung ohne Verschulden des Arbeitnehmers; bei Tod des Dienstnehmers.

In der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres (das Urlaubsjahr beginnt mit dem Tag des Antritts eines Dienstverhältnisses) auch bei: einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses, Zeitablauf, Kündigung durch den Dienstnehmer ab dem 2. Dienstjahr. Sollten – gegen den Sinn des Gesetzes – Abmachungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer getroffen werden, nichtverbrauchten Urlaub unter anderer Bezeichnung in Geld abzugelten, hat dies – besonders in höheren Einkommensstufen – für den Dienstnehmer meist steuerliche Nachteile zur Folge.

Siehe auch

Neu und aktuell

© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2023; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.