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Begräbnis Kosten / Begräbniskosten

Die Kosten für ein und die werden aus dem Nachlass des Verstorbenen bestritten. Reicht das Nachlassvermögen dafür nicht aus, muss laut Paragraph 549 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811 die öffentliche Hand oder gegebenenfalls "eine Quelle" (z.B. eine Versicherung) dafür aufkommen. Diese Kosten gelten als außergewöhnliche Belastung und sind zur Gänze bzw. bis zu einer gewissen Obergrenze von der Steuer absetzbar. Hat der Verstorbene eine abgeschlossen oder inkludieren Nebenleistungen einer die Begräbniskosten, kommt das Versicherungsunternehmen für die Kosten auf.

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