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Wohnen mit Service

Bei allen Wohnformen, die neben der üblichen Mietvereinbarungen auch Serviceleistungen beinhalten, sollten immer zwei Verträge abschließen: zum einen den Mietvertrag und gesondert davon einen Betreuungsvertrag. Bezüglich der Bindungsfristen und Kündigungsvereinbarungen sollten Sie vor einer Unterschriftleistung den Rat eines Rechtsexperten einholen, damit sie keinen Vereinbarungen aufsitzen, die überteuert sind und/oder Sie unfrei machen. Mehr dazu siehe unser Stichwort .

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