In Österreich gelten die sogenannten "EU-Führerscheine", die auch beim Wohnsitzwechsel innerhalb der Länder der Europäischen Union nicht mehr umgeschrieben werden müssen. Alle Führerscheine (in der Amtssprache "Lenkberechtigungen") sind im "Zentralen Führerscheinregister" erfasst. Bei Fahrten außerhalb der EU wird ein "internationaler Führerschein" benötigt. Dieser ist ein Zusatzdokument zum EU-Führerschein. Er gilt jeweils ein Jahr. Beantragung bei einem österreichischen Autofahrerclub.
Mit einem B-Führerschein darf der Lenker maximal 8 Personen transportieren, die höchst zulässige Gesamtmasse darf 3500 Kilogramm nicht überschreiten. Weiters dürfen B-Führerscheinbesitzer auch Motorräder lenken, die maximal 125 Kubikzentimer Hubraum haben bzw. maximal 11 Kilowatt Leistung bringen. Voraussetzungen: 5 Jahre B-Führerschein-Besitz, Übungsstunden in einer Fahrschule, Eintrag von "Code 111" im B-Führerschein. In fast allen Führerschein-Angelegenheiten benötigt man beim Gang zur Behörde (Bundespolizeidirektion, Verkehrsamt oder Bezirkshauptmannschaft):
Tipp: Hat man es in jungen Jahren verabsäumt den Führerschein zu machen und scheut man sich vor den Kosten und der Prozedur einer Führerscheinprüfung, besteht als Alternative die Nutzung eines Leichtkraftfahrzeugs.
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