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Führerscheinentzug, altersbedingter

Obwohl es in Österreich etwa 15 Prozent Menschen über 65 Jahre gibt, beträgt deren Anteil an den Unfallstatistiken nur rund 8 Prozent. Erfahrung und vorsichtige Fahrweise scheinen etwaige altersbedingte Beeinträchtigungen mehr als wett zu machen. Ein altersbedingter Entzug des Führerscheins ist in Österreich nur dann vorgesehen, wenn ein Lenker ein auffälliges Verhalten zeigt (etwa im Straßenverkehr, bei Verkehrskontrollen oder anlässlich der Erneuerung des Führerscheinfotos – z.B. zittrige Unterschrift, offensichtliche Sehschwäche oder Verstandesprobleme), von der Behörde zum Amtsarzt geschickt wird und dieser ein Gutachten ausstellt, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen ist. Das Beibringen privater Gutachten ist möglich. Apropos Foto: Es muss dem aktuellen Aussehen entsprechen, sonst ist die Lenkerberechtigung ungültig. Ein veraltetes Foto muss ohne Aufschub erneuert werden. Andernfalls drohen Geldstrafen, bis hin zum Führerscheinentzug.

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