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Leichtkraftfahrzeuge

Leichtkraftfahrzeuge sind die immer attraktiver werdende Alternative zum Auto. Optisch unterscheiden sie sich von Stadtautos nur noch durch eine andere Nummerntafel; die technische Ausstattung der Top-Modelle lässt kaum mehr Wünsche offen. Besonders gut eignen sich die kleinen Flitzer als Erstfahrzeug für junge Lenker ab 16 (dazu siehe auch unseren Tipp weiter unten); wenn man keinen Führerschein hat; wenn man zwar einen Führerschein hat, aber aus verschiedensten Gründen heraus keine oder zu wenig Fahrpraxis hat; für Mopedfahrer, die auf ein Fahrzeug umsteigen wollen, das ihnen mehr Sicherheit bietet und vor schlechter Witterung schützt; nach und wenn es Gründe gibt, die es ratsam erscheinen lassen, jederzeit ein Fahrzeug bereit zu haben.

Rahmenbedingungen, Vorschriften, Abgaben und Versicherung für Leichtkraftfahrzeuge

  • 2 Sitzplätze
  • Leergewicht maximal 350 Kilogramm
  • Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Motorleistung maximal 4 kW
  • Hubraum: Dieselmotor unbegrenzt, Otto-Motor maximal 50 Kubikzentimeter
  • Mopedkennzeichen am Heck
  • keine Fahrerlaubnis auf Autobahnen und Schnellstraßen
  • Begutachtung ("Pickerl") wie bei jedem Kraftfahrzeug
  • Mopedprüfung (entfällt für Personen über 24 Jahre)
  • Mopedausweis mit Vermerk "vierrädriges Leichtfahrzeug" muss immer mitgeführt werden
  • Versicherungspflicht (Haftpflichtversicherung wie für jedes Kraftfahrzeug)
  • Versicherungssteuer: 43,60 Euro, wird gleichzeitig mit der Versicherungsprämie entricht, und zwar in jährlicher Zahlungsweise
  • gleichlautend wie für andere mehrspurige Fahrzeuge

Siehe auch

Neu und aktuell

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