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Vormerksystem / Führerscheinregister

Schwere Verstöße gegen Verkehrsregeln werden neben einer Geldstrafe auch ins Führerscheinregister eingetragen. Untenstehend eine Liste von Vormerkdelikten in Österreich.

  • Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung
  • Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
  • Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes
  • (siehe auch das Stichwort )
  • Nichtbeachtung einer Stopptafel
  • Nichtbeachtung von Rot bei einer Ampel
  • Fahren mit einer nicht bzw. schlecht gesicherten Ladung
  • Lenken eines Fahrzteuges mit schweren Mängeln
  • Blockieren von Gleisen, Nichtbeachtung des gelben bzw. roten Lichtes bei Eisenbahnkreuzungen sowie Umfahren bereits geschlossener Schranken
  • Nichtbeachtung von Tunnelverordnungen, Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  • Nichtbeachtung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern
  • Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen

Kommt innerhalb von zwei Jahren kein Folgedelikt dazu, wird die Vormerkung gelöscht. Zweiteinträge ins Führerscheinregister können einen Pflichtbesuch bei eine Psychologen / einer Psychologin, bei einem Fahrsicherheitstraining oder anderen Schulungen zur Folge haben. Mit dem dritten Eintrag zieht die Behörde den Führerschein für drei Monate ein.

Siehe auch

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