Das Bankwesengesetz löste mit 1. Jänner 1994 das Kreditwesengesetz (KWG) ab und ist quasi die "Gewerbeordnung" für die gesamte Kreditwirtschaft. Es enthält den Katalog der Bankgeschäfte und bindet den Betrieb dieser Geschäfte an eine Konzession verliehen durch das Bundesministerium für Finanzen.
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