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Einlagensicherung

Kreditinstitute, die Einlagen entgegennehmen, haben auf Grund des Bankwesengesetzes Haftungsgesellschaften in Form einer juristischen Person zu errichten. Diese haben die Auszahlung von Einlagen bis zu 20.000 Euro pro Einleger für den Fall zu gewährleisten, dass die Einlagen vom Kreditinstitut nicht zurückgezahlt werden können.

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