www.50plus.at

Blogs 50plus Facebook Suche E-Privacy Info Menü

MENU

Existenzminimum

Unter dem Existenzminimum versteht man im Exekutionsrecht jenen Betrag, der bei einer Exekution (also einer gerichtlich beauftragen Eintreibung von Geld) auf beschränkt pfändbare Forderungen (z.B. das Arbeitseinkommen) unpfändbar ist und somit dem Schuldner / der Schuldnerin verbleiben muss. Die Berechnung dieses Betrages richtet sich einerseits nach der Einkommenshöhe und andererseits nach den Unterhaltspflichten des Schuldners / der Schuldnerin. Die Basis des Existenzminimums ist an den sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt. Bei höheren Einkommen kommen sogenannte Steigerungsbeträge zur Anrechnung. Wie hoch dann letztenendes das tatsächliche Existenzminimum einer Person ist, wird im Zuge von Rechtsverfahren ausgerechnet.

Siehe auch

Neu und aktuell

© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2023; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.