www.50plus.at

Blogs 50plus Facebook Suche E-Privacy Info Menü

MENU

Finanzen im Alter
Was sich nach dem Pensionseintritt ändert

Mit dem Renteneintritt ändert sich viel. Oft sind es positive Dinge, denn Pensionisten haben nach vielen Arbeitsjahren die Möglichkeit, endlich ihren Wünschen und Vorlieben nachzugehen. Manche planen zu reisen, manche möchten nun endlich die riesige Modelleisenbahn im Keller errichten, für die sie bislang nie Zeit hatten. Doch auch in finanzieller Hinsicht ändert sich mit dem Renteneintritt viel. Aber was gilt diesbezüglich insgesamt?

Finanzen im Alter, Pension 1
Im Alter ergeben sich nicht selten einige finanzielle Änderungen - doch was ist dabei zu beachten? Foto © Andreas Hollinek [Werbung/PR]

Die Einnahmen sinken

Die Rentenhöhe ist stets geringer als das letzte Einkommen. Dies liegt daran, dass ein Durchschnitt der Bezüge genutzt wird, um die Altersrente zu bemessen. In Österreich bedeutet das:

  • Altrecht – wer vor Jänner 1955 geboren ist, bekommt eine , die sich nach der Formel "Bemessungsgrundlage x Steigerungspunkte" bemisst.
  • Bemessungsgrundlage – sie ist der Durchschnitt der 384 monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen, also praktisch den besten 384 Gehaltsmonaten. Über die nächsten Jahre hinweg wird der Zeitraum der Bemessungsgrundlage auf 480 Monate, also 40 Jahre, angehoben.
  • Höchst- und Mindestgrenze – die Höchstgrundlage liegt bei monatlich 5.370,- Euro. Als niedrigster Wert werden 460,66 Euro monatlich eingesetzt.
  • Steigerungspunkte – für jedes Versicherungsjahr erhalten Rentner 1,78 Steigerungspunkte. Bei mehr als 45 Versicherungsjahren sind somit über 80 Prozent der Bemessungsgrundlage möglich. Seit einigen Jahren wird die Höhe der Punkte abgesenkt, seit 2009 beträgt sie nun 1,78 Punkte.
  • Ab 1955 Geborene – für sie gilt nicht das Altrecht, sondern das Pensionskonto. Für dieses werden jährlich 1,78 Prozent in das Konto aufgenommen und mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht.

Die Rente kann sich durch einen Bonus bei einer verspätet angetretenen Altersrente noch erhöhen. Auch entfällt der Abschlag bei Personen, die mindestens 540 Beitragsmonate der Pflichtversicherungen erworben haben. Bis zu 60 Versicherungsmonate werden für die Kinderbetreuung gutgeschrieben.

Vertragsabschlüsse werden schwieriger

Die geringeren Rentenbezüge lasten schwer auf manchen Rentnern. Doch auch diejenigen, die ausreichend Pension erhalten, sehen sich als Rentner mit ungewollten Problemen konfrontiert:

Vertragsabschlüsse allgemein: Gerade langjährige Vertragsabschlüsse sind oft nur unter erschwerten Bedingungen zu erhalten. Dies liegt mit am Alter des Pensionärs, da unweigerlich die Sterblichkeit mit an den Verhandlungstisch geholt wird.

Kredite: Die geringeren Einnahmen machen es schwieriger, einen Kredit abzuschließen. Dies hat diverse Gründe. Zum Einen gehören Kredite zu langfristigen Verträgen und sind somit bei einer längeren Laufzeit für Banken schwierig zu berechnen. Auf der anderen Seite ist die Pensionsleistung jedoch nur unter Bedingungen angreifbar und pfändbar. Nicht bezahlte Kreditraten können somit schwieriger eingetrieben werden als bei einem Arbeitnehmer. Trotzdem existieren heute viele Banken, die Kredite auch für Rentner zur Verfügung stellen (siehe z.B. auch ).

Versicherungen: Simple private Haftpflichtversicherungen sind natürlich keine Schwierigkeit, auch keine Autoversicherung. Problematisch wird es hingegen mit langfristigen Verträgen oder Risikolebensversicherungen. Sobald es direkt um die Person des Pensionärs geht oder er selbst im Mittelpunkt des Versicherungsvertrags steht, ist der Status Rentner unvorteilhaft. Manche Verträge lassen sich generell nur bis zum Renteneintritt abschließen, andere enden mit diesem Stichtag automatisch.

Leider gibt es auch extreme Negativbeispiele von Banken und Versicherungen gegenüber Rentnern. Daher sollten Pensionäre stets genauer prüfen, welche Inhalte ein Vertrag aufweist und wie er gestaltet ist. Einige negative Beispiele:

Kredite: Es wurden bereits Rentnern sehr hohen Alters Kredite über Summen von 10.000 Euro plus angeboten, dies bei einer langen Laufzeit. Die Rente allein genügte niemals, die Raten zu bezahlen. Da die Betroffenen den Banken voll und ganz vertrauten und nicht hinschauten, unterzeichneten sie einen Vertrag, der aussagte, dass das Eigenheim belastet werden würde.

Umwandlung: Viele Pensionäre haben langjährige Sterbegeldversicherungen. Hin und wieder wird von Versicherungsgesellschaften gefragt, ob die Versicherung nicht in eine Unfallversicherung umgewandelt werden kann. Auch dies geschieht oft bei sehr alten Menschen, die dem Gegenüber vollstes Vertrauen schenken. Das Problem: Bei der neuen Versicherung werden Zahlungen bei Unfällen mit Todesfolge, die irgendwie einen Zusammenhang mit dem Alter haben könnten, ausgeschlossen. Der Treppensturz im Alter von 87 fiele in diesem Beispiel unter die Ausschlüsse, unabhängig davon, ob die Person bis zum Sturz regelmäßig ihre Walkingrunden lief.

Dies sind natürlich nur Beispiele. Fakt ist jedoch, dass Senioren stets genauer auf die Vertragsinhalte und deren Bedingungen schauen sollten oder sich jemanden beiseite nehmen, der den Vertrag prüft.

Was ändert sich noch?

Auch die Renten müssen in Österreich voll versteuert werden. In diesem Fall gibt es einen gravierenden Unterschied zu beispielsweise Deutschland, wo die Renten nur ab einem gewissen Wert mit 78 Prozent besteuert werden. In Österreich sind es 100 Prozent, doch auch hier gibt es einen Schwellenwert.

Grundsätzlich haben Senioren in Österreich durchaus einige Vorzüge, die für das tägliche Leben nützlich sind. Da sich die Vorzüge von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, folgt eine allgemeine Auflistung:

Rentnertickets: Viele Verkehrsbetriebe bieten für Rentner eigene Monats- oder Jahreskarten an. Sie sind günstiger als übliche Tickets und haben nicht selten eine größere Reichweite.

Vergünstigungen: Mit dem Pensionsausweis lassen sich viele Vergünstigungen nutzen. Eintritte in Museen, Zoos, aber auch in öffentliche Schwimmbäder sind oft günstiger. Allgemein werden auf einigen Veranstaltungen auch Pensionäre mit günstigeren Ticketpreisen gelockt.

Hinzuverdienst: Bei der normalen Alterspension kann in freier Höhe hinzuverdient werden. Oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze kann es jedoch zu einer Pensionserhöhung kommen. Bei der gelten gesonderte Regeln (siehe auch ). Die Nichtbeachtung kann zum Pensionswegfall führen. Ausgenommen sind natürlich stets freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten. Bei der vorzeitigen Rente ist es somit möglich, täglich bei einer Essensausgabe mitzuwirken. Da hier allenfalls die Fahrtkosten übernommen werden, steht die Tätigkeit der Rentenzahlung nicht entgegen.

Finanzen im Alter, Pension 2
Nicht selten kommt es gerade mit dem Renteneintritt vor, dass die Einnahmen absinken. Foto © Andreas Hollinek [Werbung/PR]

Fazit: möglichst frühzeitig informieren

ArbeitnehmerInnen, die kurz vor der Pensionierung stehen, sollten sich möglichst frühzeitig über die künftigen Einkünfte und mögliche Verträge informieren. Manche Versicherungen lassen sich ab Renteneintritt nur schwer oder unter Auflagen abschließen, andere sind völlig ausgeschlossen. Auch rund um Kredite kann es Schwierigkeiten geben, wobei hier die monatliche Rentenhöhe immer im Mittelpunkt steht. Langfristige Verträge müssen fallbezogen entschieden werden, eventuell auch unter Einbeziehung der Angehörigen.

Siehe auch

Neu und aktuell

© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2023; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.