www.50plus.at

Blogs 50plus Facebook Suche E-Privacy Info Menü

MENU

Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft

Eine hat gemäß Aktiengesetz die Pflicht, zumindest einmal pro Jahr eine Hauptversammlung aller Aktionäre einzuberufen. Bei dieser Versammlung haben die Teilnahmeberechtigten die Möglichkeit an den Aufsichtsrat, den Vorstand bzw. an die Manager der AG Fragen zur Geschäftsentwicklung zu stellen. Das gibt die Möglichkeit, die Geschäftsentwicklung mitzubestimmen.

Siehe auch

Neu und aktuell

© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2024; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.