Eine Aktiengesellschaft (AG) hat gemäß Aktiengesetz die Pflicht, zumindest einmal pro Jahr eine Hauptversammlung aller Aktionäre einzuberufen. Bei dieser Versammlung haben die Teilnahmeberechtigten die Möglichkeit an den Aufsichtsrat, den Vorstand bzw. an die Manager der AG Fragen zur Geschäftsentwicklung zu stellen. Das Antragsrecht gibt die Möglichkeit, die Geschäftsentwicklung mitzubestimmen.
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