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Konsumentenfallen

Leider neigt ein Teil der Menschen dazu, andere Menschen zu übervorteilen. Andere wiederum verkaufen Waren oder Dienstleistungen, deren Qualität sich im Nachhinein als unzureichend herausstellt. Ob mit Absicht oder unwissentlich, der Hersteller bzw. der Dienstleistende sollte in gravierenden Fällen Anstand genug haben, für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Letzteres passiert aber meist nur dann, wenn das Konsumentenschutzgesetzt ihn dazu zwingt.

Kleingedrucktes lesen!

Egal, ob Leasing-Vertrag, Smartphone-Vertrag oder Werbeanzeigen – es lohnt sich immer, auch das Kleingedruckte zu lesen. Dort verbergen sich nämliche jene Angaben von Herstellern oder Händlern, die ihnen juristisch helfen, den Verpflichtungen des Konsumentenschutzgesetzes zu "entkommen". Beispiel: Angabe zur Reichweite eines E-Bikes. Groß und deutlich geschrieben: "Reichweite bis 100 km*". Das "bis" sollte schon stutzig machen. Mehr noch der kleingedruckte Zusatz, der sich im Original ganz am Ende der Produktpräsentation befand: Reichweite von 10 bis 120/140 km je nach Fahrweise und Unterstützungsstufen". 10 Kilometer Reichweite wäre überaus mager. "120/140 km" würden vermutlich nur bei starkem Rückenwind und andauernder Bergabfahrt erreicht werden. Aus einer postalischen Werbezusendung vom Juni 2019.

Konsumentenfallen 1
Foto © Andreas Hollinek

Schein oder sein?

Verpackungen haben leider nicht nur Schutzfunktion. Sie sind zugleich auch so gestaltet, dass sie zusätzliche Kaufanreize vermitteln. Dabei werden auch "Tricks" angewandt. Hauptfalle: ein Vorgaukeln von Größe. Auf den ersten Blick beurteilen wir die Menge des Inhalts nach der Größe seiner Verpackung. Dass wir in vielen Fällen Luft oder (gegebenenfalls umweltbelastendes) Verpackungsmaterial erwerben, wird uns dabei eher selten bewusst.

Konsumentenfallen 2
Foto © Andreas Hollinek

Daher mein Tipp: Achten Sie auf die Nettofüllmenge (bei Flüssigkeiten Liter, Zentiliter oder Milliliter, bei sonstiger Ware Kilogramm oder Gramm). In Relation zum Preis gesetzt, ist dies der einzige Weg, unterschiedliche Angebot miteinander zu vergleichen. Bei obenstehender Verpackung wurden die Ränder extra dick ausgeführt. Bei ungeöffneter Verpackung lässt sich viel Inhalt vermuten, bei offener Schachtel muss man enttäuscht feststellen, dass die Schokoladetäfelchen einen wesentlich kleineren Teil der Fläche einnehmen. Elegant und ganz gesetzeskonform "ausgetrickst".

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