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Lebensbestätigung Pension

PensionsbezieherInnen, die außerhalb von Österreich leben, müssen alljährlich im Jänner ihrer Pensionsversicherungsanstalt eine sogenannte "Lebensbestätigung" vorlegen bzw. diese in beglaubigter Ausführung per Post schicken. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei jener Stelle, die Ihnen Ihre Pension auszahlt. Gegebenenfalls wird Ihnen ein solches auch routinemäßig zugeschickt. Davon ausgenommen sind Pensionisten und Pensionistinnen mit Wohnsitz in Deutschland, die ihre österreichische Pension nach Deutschland ausgezahlt erhalten. Ein Musterformular für eine Lebensbestätigung finden Sie beispielsweise auf www.pensionsversicherung.at.

Falls Sie die unterschriebene Lebensbestätigung mit der Post schicken wollen, muss Ihre Unterschrift beim zuständigen österreichischen Konsulat, von einer amtlichen Stelle (Behörde) Ihres Auslandwohnsitzes oder vor einem Notar beglaubigt werden. Bekommt man von seiner Pensionsversicherungsanstalt eine Aufforderung zur Zusendung einer Lebensbestätigung, muss das Formular innerhalb von 6 Wochen retour geschickt werden, sonst wird die Pensionsauszahlung vorläufig eingestellt.

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