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Mindestpension, gesetzliche / Ausgleichszulage

BezieherInnen einer sehr niedrigen Pension bekommen in Österreich eine sogenannte Ausgleichszulage dazu (im Sprachgebrauch auch als Mindestpension bezeichnet). Diese steht Ihnen zu, wenn Sie im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen (inklusive aller Zusatzeinkommen bzw. Unterhaltszahlungen usw.) unter einem bestimmten Betrag liegt. Für Paare liegt diese Einkommensgrenze höher. Den Antrag auf eine Gewährung der Ausgleichszulage stellen Sie bei der für Sie zuständigen Pensionsversicherung. Achtung: Sind Sie in einem Kalenderjahr insgesamt länger als acht Wochen im Ausland (z.B. wenn Sie wollen), dann entfällt die Ausgleichszulage. Die Pension selbst wird aber selbstverständlich weiter bezahlt. Die Zulage muss nach dem Auslandsaufenthalt neu beantragt werden.

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