Nichtselbständige Berufstätige und Empfänger einer Pension dürfen in Österreich nebenbei einen gewissen Betrag pro Jahr dazuverdienen, ohne diesen Zusatzverdienst dem Finanzamt melden bzw. dort versteuern zu müssen (sogenannter "Veranlagungsfreibetrag"). Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Nebentätigkeit stehen, können abgesetzt werden. Mehr dazu siehe das Stichwort Zusatzeinkommen.
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