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Pension, Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage einer in Österreich erarbeiteten Pension ist die Summe der 180 höchsten monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen geteilt durch 210 mal Steigerungsprozentsatz. Pro Versicherungsjahr werden 2 Steigerungspunkte erworben. Bei Pensionsantritt vor dem Regelalter werden pro Jahr von den erworbenen Prozentpunkten wieder zwei Steigerungspunkte abgezogen. Höchstens können jedoch nur 15 Prozent der erworbenen Prozentpunkte oder 10 Steigerungspunkte abgezogen werden. Kindererziehungszeiten bringen zusätzliche Pensionsprozente, und zwar zwei Prozent für 12 Monate, einzelne Monate zählen aliquot.

2 Prozent Steigerungsprozentsatz pro Jahr beim Regelalter von 65 Jahren bei Männern bzw. 60 Jahren bei Frauen bedeutet nach 40 Jahren 80 Prozent, nach 35 Jahren 70 Prozent. Der Steigerungsprozentsatz für jedes Jahr vor dem Regelalter verringert sich um 2 Prozentpunkte bei einem Alter von 60 Jahren bei Männern bzw. 55 Jahren bei Frauen. Dies bedeuet nach 45 Versicherungsjahren 80 Prozent, nach 40 Versicherungsjahren 70 Prozent und nach 35 Versicherungsjahren 60 Prozent. Die höchstmögliche Pension beträgt 80 Prozent der individuellen Bemessungsgrundlage. Gegenüber dem aktiven monatlichen Einkommen entsteht also eine von zumindest 20 Prozent.

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