Wer belegen kann, dass beim Saldo seines Pensionskontos etwas übersehen oder fehlerhaft berechnet wurde, kann im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens dessen Richtigstellung begehren. Erklärtes Ziel der Sozialversicherungsträger ist es, damit Einwände im Zuge der Umstellung auf die Kontoerstgutschrift rasch und unbürokratisch zu behandelt und zu lösen. Ihr Bescheid wird nochmals gründlich überprüft. Kommt es zu keiner befriedigenden Lösung oder haben Sie die Einspruchsfrist verpasst (siehe unten), kann Ihnen nur noch ein Gang zum Arbeits- und Sozialgericht Gerechtigkeit bringen. Frist für die Einspruchsfrist: Ein allenfalls eingebrachtes Widerspruchsschreiben muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt Ihrer Kontoerstgutschrift eingebracht werden; und zwar bei jener Stelle, die dafür verantwortlich zeichnet.
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