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Pensionssonderzahlungen wann?

Was bei der arbeitenden Bevölkerung als "Urlaubsgeld" bzw. "Weihnachtsgeld" bzw. "Weihnachtsremuneration" ausbezahlt wird (auch als "13. und 14. Monatsgehalt" bezeichnet), heißt bei den Pensionisten und Pensionistinnen "Pensionssonderzahlung" und wird jedes Jahr Ende April und Ende Oktober ausbezahlt. Die erstmalige Sonderzahlung gebührt anteilsmäßig, wenn im jeweiligen Monat der Pensionssonderzahlung und in den unmittelbar vorangehenden fünf Monaten kein durchgehender Pensionsbezug stattgefunden hat. Die Höhe der Sonderzahlung vermindert sich dabei pro pensionsbezuglosem Kalendermonat um ein Sechstel.

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