Pensionszusatzversicherungen werden vom österreichischen Staat gefördert: Bezieher einer Alterszusatz-, Überbrückung-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenpension aus einer Pensionszusatzversicherung, die auf prämienbegünstigten Beiträgen beruht, müssen keine Einkommensteuer für diese Einkünfte leisten. Bei der Finanzlandesdirektion kann für Beiträge bzw. Prämien zu einer prämienbegünstigten Pensionszusatzversicherung ein Antrag auf Erstattung der Einkommen- bzw. Lohnsteuer gestellt werden.
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