Anonyme Sparbücher dürfen nicht mehr eröffnet werden, d.h. bei Eröffnung eines Sparbuches muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Für Einzahlungen oder Abhebungen alter anonymer Sparbücher muss ebenfalls ein Lichtbildausweis hergezeigt werden. Bislang anonyme Sparbücher sollte man mittels Vorlage eines amtlichen Personalausweises der neuen Gesetzeslage entsprechend deklarieren.
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