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Übergabeprotokoll Mietvertrag

Um bei einem Auszug aus einer Mietwohnung keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie dem sogenannten "Übergabeprotokoll" Ihre Aufmerksamkeit schenken. Er kann im Fall des Falles wichtiger als der Mietvertrag selbst sein. Es kann Ihnen passieren, dass Sie als Mieter ausziehen und wenig später vom Eigentümer der Liegenschaft statt der Kautionsrückzahlung eine saftige Rechnung über durchgeführte Reparaturen erhalten. Sie aber sind der Meinung, die Schäden wären schon vorher dagewesen, und die Kosten seien vom Vermieter zu tragen. Können Sie sich mit dem Vermieter nicht einigen, kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem Rechtsstreit.

Streitfällen wie diesen können Sie vorbeugen, indem Sie anlässlich des Einzugs auf ein Übergabeprotokoll bestehen. Darin werden alle Dinge vermerkt, die Ihnen im Haus, im Garten oder in der Wohnung nicht einwandfrei erscheinen. Ein solches Übergabeprotokoll sollte auch dann erstellt werden, wenn beide Parteien "gut" miteinander sind bzw. einander kennen. Ein vom Vermieter verfasstes Übergabeprotokoll vorbehaltlos zu unterschrieben, ist ein Risiko. Was Sie jedoch machen können (und auch dürfen): das vorgelegte Protokoll in Gegenwart des Vermieters bzw. Maklers mit Ihnen wichtigen Punkte handschriftlich ergänzen.

Rechtsanwalt Mag. Walter Pirker aus Wien: "Ein solches Protokoll ist oftmals weit wichtiger als der schriftliche Standardmietvertrag. Ist der erst einmal ausverhandelt, glauben viele, die Anmietung sei damit über die Bühne. Gerade bei der Wohnungsübergabe sollte man aber gut ausgeschlafen sein. Kein seriöser Vermieter wird sich sträuben und den Vertrag platzen lassen, wenn der Mieter augenfällige Mängel zum Zeitpunkt seines Einzugs handschriftlich festhalten möchte."

Um einem nervenaufreibenden und kostspieligen Rechtsstreit vorzubeugen, empfehlen ExpertInnen, beim Ein- und Auszug folgende Punkte zu beachten:

  • Aufmerksam durch die Wohnung bzw. das Haus gehen und ein besonderes Augenmerk auf kostenintensive Ausstattungsgegenstände wie Fenster, technische Geräte, Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen legen.
  • Den Zustand wesentlicher Ausstattungsgegenstände erfassen und erforderlichenfalls mit einem oder mehreren Fotos dokumentieren.
  • Eine Begleitperson (idealerweise einen Bausachverständigen) zur Besichtigung mitnehmen. Vier Augen sehen mehr als zwei. Außerdem haben sie im Fall des Falles auch einen Zeugen, der Ihre Aussagen bestätigen kann.
  • Beim Auszug unbedingt auch die divergierende Ansichten im Übergabeprotokoll festhalten.

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