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E-Card Mehrfachgebühr Rückerstattung

Für die E-Card wird allen Beschäftigten ein bestimmter Betrag vom Gehalt abgezogen. Das allein ist ja durchaus okay. Ärgerlich aber ist, dass dieser Abzug automatisch bei jedem Dienstverhältnis stattfindet. Somit kann es passieren, das z.B. Teilzeitbeschäftigte den Abzug mehrfach hinnehmen müssen. Um eine Refundierung der Mehrfachabzüge zu erreichen, muss unter Beibringung der Lohnzettel bei der zuständigen Krankenkasse ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wer das nicht weiß und keinen Antrag stellt, hat Pech gehabt. Ganz schön clever von der Kasse.

Was ist alles auf der E-Card gespeichert?

Ursprünglich wollten die Erfinder der E-Card ja alles Mögliche darauf speichern. Der durchaus berechtigte Aufschrei von DatenschützerInnen hatte aber bewirkt, dass Big Brother einen Rückzieher machen musste. Derzeit (2015) befinden sich folgende Angaben auf der E-Card:

Aufdruck

  • Name
  • Titel
  • Sozialversicherungsnummer (beinhaltet auch das Geburtsdatum)
  • Kartenfolgenummer
  • Foto (neu seit 2020)
  • Telefonnummer der e-card Sercviceline
  • Web-Adresse der österreichischen Sozialversicherung
  • "sv" für "Sozialversicherung" in Blindenschrift

Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt den Auslandskrankenschein (Formular E-111) für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz.

Chip (nur mit entsprechenden E-Card-Lesegeräten abrufbar)

  • alle am Kartenkörper aufgedruckten Daten (Vorder- und Rückseite)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht

Nach Verbindung mit dem E-Card-System (also nicht auf der Karte sonder in der Datenbank)

  • Informationen über den Krankenversicherungsträger
  • Informationen über den Versicherungsstatus
  • Berechtigung oder Nichtberechtigung zur Rezeptgebührenbefreiung

Optionen

  • Signaturfunktion (z.B. zur Nutzung als sogenannte "Bürgerkarte")

Zukunft der E-Card

In Zukunft soll es möglich sein, dass Ihr Arzt / Ihre Ärztin über die E-Card bei der Krankenkasse spezielle Untersuchungen beantragen kann (z.B. Laboruntersuchung, Physikalische Therapie, Magnetresonanztomographie, usw.). Möglicherweise wird diese Möglichkeiten auf den Bereich Kuren bzw. Kuraufenthalte erweitert.

Siehe auch

Neu und aktuell

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