Für die E-Card wird allen Beschäftigten ein bestimmter Betrag vom Gehalt abgezogen. Das allein ist ja durchaus okay. Ärgerlich aber ist, dass dieser Abzug automatisch bei jedem Dienstverhältnis stattfindet. Somit kann es passieren, das z.B. Teilzeitbeschäftigte den Abzug mehrfach hinnehmen müssen. Um eine Refundierung der Mehrfachabzüge zu erreichen, muss unter Beibringung der Lohnzettel bei der zuständigen Krankenkasse ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wer das nicht weiß und keinen Antrag stellt, hat Pech gehabt. Ganz schön clever von der Kasse.
Ursprünglich wollten die Erfinder der E-Card ja alles Mögliche darauf speichern. Der durchaus berechtigte Aufschrei von DatenschützerInnen hatte aber bewirkt, dass Big Brother einen Rückzieher machen musste. Derzeit (2015) befinden sich folgende Angaben auf der E-Card:
Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt den Auslandskrankenschein (Formular E-111) für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz.
In Zukunft soll es möglich sein, dass Ihr Arzt / Ihre Ärztin über die E-Card bei der Krankenkasse spezielle Untersuchungen beantragen kann (z.B. Laboruntersuchung, Physikalische Therapie, Magnetresonanztomographie, Computertomographie usw.). Möglicherweise wird diese Möglichkeiten auf den Bereich Kuren bzw. Kuraufenthalte erweitert.
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