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Hören / Schwerhörigkeit / Altersschwerhörigkeit

Mit zunehmendem Alter treten Beeinträchtigungen beim Hören auf. sind in der Lage, diese auszugleichen. Oft schon im 5. Lebensjahrzehnt beginnend, kommt es zu einer seitengleichen Verschlechterung des Gehörs, wobei besonders hohe Töne schlechter wahrgenommen werden. Auch herabgesetztes Sprachverständnis, so z.B. bei Vorhandensein eines Störgeräusches in der Umgebung, bei mehreren Gesprächspartnern gleichzeitig oder bei Schnell-Gesprochenem sowie das Vorhandensein von sind Symptome der sogenannten Altersschwerhörigkeit. Es gibt viele Faktoren, die letztlich im fortgeschrittenen Lebensalter zum Nachlassen der Hörfunktion führen können. Ein natürlicher, physiologischer Alterungsprozess, aber auch die lebenslange Einwirkung von Lärm, die Einnahme von gehörschädigenden Medikamenten und Erkrankungen wie oder begünstigen die Entstehung einer Schwerhörigkeit.

Schwerhörigkeit / Hörgeräte
Foto © Andreas Hollinek

Schlechtes Hören und Verstehen führt zusätzlich zu einer Reihe von Nebenwirkungen, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen, schränken sie doch die Lebensqualität der Betroffenen stark ein: ("Ich werde alt und schwerhörig..."), gegenüber Gesprächspartnern ("Die spricht immer so leise und undeutlich; viel zu schnell..."), (bewusste oder unbewusste Scheu, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen), , erhöhtes Unfallrisiko (Überhören von mit Gefahren verbundenen Geräuschen) und Verfolgungsgefühle ("Es wird über mich getuschelt..."; siehe auch das Stichwort ).

Die Diagnostik erfolgt beim HNO-Facharzt, er überprüft das Gehör mit Hilfe eines Tonaudiogrammes (Hörtest), ein Test auf Sprachverständnis, eine Hörweitenprüfung sowie Feststellung der Erkennbarkeit von kurzen Erhöhungen der Lautstärke (SISI-Test nach Jerger) sind ebenso angezeigt. Nur selten sind weitere Untersuchungen (MR, Bera usw.) zur Abklärung notwendig.

Bei stärkerer Schwerhörigkeit ist die Verwendung eines sinnvoll. Es kompensiert den Hörverlust soweit, dass der Patient ein wesentlich besseres Sprachverständnis erlangt. Die Verordnung erfolgt über den HNO-Arzt, der Hörgeräteakustiker übernimmt Anpassung und Einstellung. Hörgeräte haben – bedingt durch Fortschritte in der Mikrotechnologie, Computertechnologie und Software – in den letzten Jahren beeindruckende Verbesserungen erfahren. Vorbeugende Maßnahmen: Konsequenter Lärmschutz (z.B. am Arbeitsplatz) schon von jungen Jahren an, gesunde Ernährung, kein Rauchen.

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Lektorat dieser Seite durch
Dr. med. Simone Höfler-Speckner

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