Als Stauungspapille wird eine Schwellung (Ödem) jenes Sehnervenabschnittes bezeichnet, welcher im Bereich des Augenhintergrundes einer Untersuchung leicht zugänglich ist. Diese "Papille" repräsentiert den Anfangsteil des Sehnervens, welcher daraufhin durch die Augenhöhle (Orbita) hindurch in das Gehirn zieht. Die Stauungspapille ist ein wichtiger Hinweis für das Vorliegen eines erhöhten Hirndruckes.
Eine Stauungspapille lässt sich im Rahmen folgender Erkrankungen nachweisen: 60 Prozent aller Gehirntumoren, Pseudotumor cerebri, iIntrakranielles Hämatom (Blutansammlung), Hirnblutung, Hirnödem (im Rahmen von Schlaganfall, Trauma, Meningitis, Enzephalitis, Vergiftung), krankhaft veränderte Liquorzirkulation im Gehirn (beispielsweise verursacht durch Sinusthrombose, Entzündung oder Abszess), Hydrovephalus, orbitale Erkrankung oder Verletzung (z.B. Perforation im Bereich der Augenhöhle); selten im Rahmen weiterer Krankheitsbilder (Rückenmarkstumor, Polyneuritis, Nierenversagen usw.).
Die Gefährlichkeit einer Stauungspapille liegt darin, dass sie über lange Zeit hinweg zu keinen bzw. äußerst geringen Beschwerden (vorübergehendes Schattensehen) führt. Erst im fortgeschrittenen Stadium der Schwellung und bei bereits vorhandener, irreversibler Sehnervenschädigung etabliert sich eine auffällige Sehstörung.
Die Stauungspapille wird in der Regel durch eine augenfachärztliche Untersuchung festgestellt. Das therapeutische Vorgehen besteht in einer schnellen Senkung des erhöhten Hirndruckes und schließt selbstverständlich eine weiterführende Behandlung der jeweils vorliegenden Grunderkrankung mit ein. Spricht der Patient auf die Therapie an, so bildet sich die Schwellung innerhalb einiger Wochen zurück. Jedoch bleibt – je nach Ausprägung der Stauungspapille und Zeitpunkt des Therapiebeginns – eine mehr oder minder starke Sehnervenschädigung bestehen.
Lektorat dieser Seite durch
Dr. med. Simone Höfler-Speckner
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