www.50plus.at

Blogs 50plus Facebook Suche E-Privacy Info Menü

MENU

Trauer um ein Enkelkind

Der Wandel in unserer Gesellschaft hat bewirkt, dass Großeltern zu ihrem Enkelkind / ihren Enkelkindern gravierend andere Beziehungen aufbauen als dies bei Generationen vor uns der Fall war. Da die Lebensformen und das geografische Beziehungsgeflecht variantenreicher geworden sind, sind auch die Arten dieser Beziehungen vielfältiger geworden.

Das Spektrum reicht von Beziehungslosigkeit bis hin zu einer Bindung, die möglicherweise noch stärker ist als jene der leiblichen Eltern zum Kind. Im Normalfall ist diese Beziehung jedoch Gestaltungskräften ausgeliefert, die weder die Großeltern noch die Enkelkinder entscheidend beeinflussen können. Umso machtloser kann das Gefühl sein, das als Großmutter oder Großvater empfindet, wenn man sein Enkelkind aus verschiedenen Gründen nicht mehr sehen kann oder einem ein Kontakt zu diesem verwehrt wird.

Trennung oder Scheidung

Bei Scheidungen sind zwar die Kindern die Hauptleidtragenden, aber auch Großeltern können sehr darunter leiden, wenn der Kontakt zu den Enkelkindern gestört oder abgebrochen wird. Nicht selten müssen sie als Sündenböcke für die Frustrationsgefühle eines Elternteils herhalten oder werden zu Tätern und/oder Opfern im Scheidungskampf.

Prinzipiell wird das Verkehrsrecht von Großeltern zu ihrem Enkelkind / ihren Enkelkindern in ähnlicher Weise wie für die Eltern gesetzlich geregelt, jedoch ist es ein sehr viel schwächeres. Gesetzliche Leitlinie dabei: Wenn das Wohl des Kindes den persönlichen Kontakt mit den Großeltern wünschenswert erscheinen läßt, wird auch von den Eltern verlangt, dass sie eine Atmosphäre schaffen, die einen solchen Kontakt prinzipiell ermöglicht. Bei Ausübung ihres Besuchsrechtes haben Großeltern alles zu vermeiden, was zu einer Störung des Familienlebens oder der Beziehungen zum Kind führen könnte. Die Feindschaft jenes Elternteiles, bei dem sich das Kind befindet, mit dem das Besuchsrecht anstrebenden Großelternteil darf nicht geeignet sein, dem Großelternteil das Besuchsrecht zur Gänze abzusprechen.

Tod

Wie sehr schmerzt es, wenn man ein Enkelkind nicht mehr sehen kann, weil es verunglückt oder wegen Krankheit verstorben ist! Man kann zwar seinem eigenen Kind und dessen Partner den Schmerz nicht abnehmen, aber man kann den beiden Mut zusprechen, mitweinen, sie umsorgen (wenn diese dies möchten). Jedenfalls sollten Sie Trauer zulassen und ihr Zeit geben. Was Sie vermeiden sollten: einen inneren Rückzug, den Umgang mit den verwaisten Eltern meiden, Gefühle unterdrücken.

Siehe auch

Neu und aktuell

© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2023; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.