Die Veranstaltung von Lotterien (z.B. die Österreichische Klassenlotterie) ist in Österreich dem Bundesministerium für Finanzen vorbehalten. Der Vertrieb der Lose erfolgt über konzessionierte Geschäftsstellen. Humanitäre Lotterien (sogenannte "sonstige Nummernlotterien") unterliegen einer Sonderregelung. Die Berechtigung für eine bundesweit durchgeführte humanitäre Lotterie mit mehrmonatigem Verkauf erteilt das Bundesministerium für Finanzen und hebt dafür eine Verwaltungsgebühr ein. Pro Veranstalter und Jahr ist maximal eine humanitäre Lotterie gestattet. Die Veranstaltung einer Tombola ist zwar bewilligungsfrei, unterliegt aber in ihrer Durchführung auch gesetzlichen Regelungen (Landesgesetze; Durchführungsbestimmungen zu erfragen am Magistrat oder auf den Bezirkshauptmannschaften).
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