Hunde, die dazu neigen, aus Schreck oder Angst zu beißen (siehe auch Stichwort Angstbeißer), sollten in der Öffentlichkeit immer einen Beißkorb oder einen alternativen Beißschutz tragen. An vielen öffentlichen Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine Beißkorbpflicht. Bei Missachtung drohen Strafen, kommen andere Menschen zu Schaden, ein Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung und Einforderung der Haftpflicht.
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