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Einschläfern Hunde

Bei unheilbarer Krankheit oder nach aussichtslosen Unfallverletzungen muss man ein Tier einschläfern. Im Regelfall geschieht dies durch einen Tierarzt. Er verabreicht dem Hund eine Überdosis eines Betäubungsmittels (Narkotikums). Das tote Tier verbleibt in der Regel beim Tierarzt (Überführung in eine Tierkörperverwertung). Ob der Hund begraben werden darf, hängt von den Möglichkeiten und Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde ab. Eine Bestattung im eigenen Garten ist prinzipiell verboten. Möglicherweise sehen die örtlichen Bestimmungen jedoch Ausnahmebewilligungen vor.

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