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Hundeabgabe / Hundesteuer

Die Gemeinde hebt für die Reinigungsarbeiten, die durch die Exkremente der Hunde notwendig sind, eine Hundeabgabe bzw. Hundesteuer ein. Spätestens dann, wenn der Hund drei Monate alt geworden ist, muss er vom Hundehalter der zuständigen Behörde gemeldet worden sein. Eine Marke am Halsband weist den Hundeführer als pflichtbewussten Zahler aus.

Nichteinzahlen von Hundesteuer wird mit Geldbußen geahndet. "Berufshunde" wie Polizei-, Rettungs- oder Blindenhunde sind von der Hundesteuer befreit. Ob eine Ermäßigung der Abgabenhöhe oder eine Befreiung von der Abgabe für ihren Hund möglich ist, erfahren sie auf der entsprechenden Gebührenstelle Ihrer Gemeinde. Diesbezügliche Bestimmungen, Abgabehöhen und Fristen sind in Österreich von Bundesland zu Bundesland verschieden.

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