In medizinischen Befunden bezeichnet das Eigenschaftswort "auffällig" eine Abweichung von der Norm; meist in Bildern, die durch ein bildgebendes Verfahren (Röntgen, Computertomografie usw.) erzeugt wurden, oder Laborwerte betreffend. Diese Abweichung muss nicht zwingend der Wirklichkeit bzw. einem positiven Befund entsprechen. Es kann sich bei der Auffälligkeit auch um eine Zufälligkeit, einen "Ausreißer" bei einer Messserie, eine Bildstörung, eine Fehlinterpretation oder ähnliches handeln. In jedem Fall verlangen medizinische Auffälligkeiten einen weiteren Untersuchungsgang zur sicheren Befundstellung.
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