In medizinischen Befunden bezeichnet das Eigenschaftswort "unauffällig" eine Übereinstimmung mit der Norm; meist in Bildern, die durch ein bildgebendes Verfahren (Röntgen, Computertomografie usw.) erzeugt wurden, oder Laborwerte betreffend. Im Regelfall entspricht dies einem negativen Befund. Hegt der Arzt dennoch Zweifel bzw. deuten andere Laborergebnisse auf einen Krankheitsprozess hin, werden weitere Untersuchungsmethoden angewandt, um zu einem gesicherten Befund zu gelangen.
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