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Zuverdienst in der Pension

Darf man in der regulären Pension (also der Alterspension) Geld dazuverdienen? Die Antwort: ja, man darf; und zwar so viel, wie man will. Die Pension wird einem dadurch nicht gekürzt – aber man zahlt (wie jeder andere auch) entsprechend viel Einkommenssteuer; der Zuverdienst und die Höhe der Pension werden zur Steuerberechnung addiert. Die Höhe des Steuerabzugs kann sehr deftig ausfallen (bis über 60 Prozent). Allerdings kann man auch etliche Ausgaben von der Steuer absetzen, die im direkten Zusammenhang mit dem Zuverdienst stehen. Dazu führt man eine Ein- und Ausgabenrechnung, macht eine Steuererklärung oder holt sich das Geld im Nachhinein über den Jahresausgleich.

Übersteigt der Zuverdienst in der Pension die (im Jahr 2015 beträgt diese 405,98 Euro pro Monat) ergibt sich eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und man muss dementsprechend Beträge zahlen. Das hat aber auch sein Gutes: Schon im darauffolgenden Jahr bekommt man eine höhere Pension (sogenannter Höherversicherungsbetrag). Bei der sogenannten vorzeitigen Alterspension (Frühpension) und bei der Pension aus gesundheitlichen Gründen gelten andere Bestimmungen. Diese sind so definiert, dass sich hier ein Zuverdienst kaum auszahlt. Da ist es besser, wenn man die reguläre Pension (Alterspension) abwartet bzw. beim Zuverdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt.

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