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Wahlkarten Gültigkeit

Wahlkarten sind für eine Demokratie eine feine Sache. Wenn diese aber so fabriziert werden, dass deren ordnungsgemäßer Verschluss nicht gewährleistet ist, kann die Briefwahl für die WählerInnen ärgerlich werden. Wer den Briefwahl-Stimmzettel unterschreibt und nachträglich erst bemerkt, dass das Kuvert schadhaft ist oder sich nicht verschließen lässt, dessen Stimme ist verloren. Für diesen Fall bekommt der Wähler / die Wählerin kein Ersatzkuvert.

Besonders heikel: Der Klebestreifen kann sich auch zeitverzögert ablösen. Die eidesstattlich unterschriebene Briefwahlstimme wird damit "vollautomatisch" am Weg zur Bezirkswahlbehörde ungültig – ohne dass es der Wähler oder die Wählerin weiß. Eine für eine Demokratie unerträgliche Situation!

Besonders wichtig ist, dass man einen offenkundig mangelhaft fabrizierten Klebestreifen nicht mit einer eigenen Methode verschließt, sondern darauf achtet, dass man sorgältig auf das vorgummierte Klebefeld Druck ausübt. Eine mit Kleber (z.B. "UHU"), Klebeband (z.B. "Tixo"), Klebe-Stick (z.B. "UHU Stick") usw. selbst zugeklebte bzw. "zur Verstärkung" verklebte Wahlkarte wird als "ungültig" gewertet! Die allermeisten Anleitungen zum Ausfüllen / Handhaben von Briefwahlkarten hatten in der Vergangenheit leider nicht auf diese Problematik hingewiesen.

Tipp: Bleiben die Verschluss-Bemühungen vergeblich, sollte man dies der zuständigen Bezirkswahlbehörde melden. Auskünfte über die weitere Vorgangsweise erhalten Sie auch auf Ihrer Gemeinde oder Ihrem Magistrat.

Häufige Gründe für die Ungültigkeit von Briefwahlstimmen

Zu den häufigsten Gründen für eine Ungültigkeit einer mittels Wahlkarte abgegebenen Stimme zählen:

  • fehlende Unterschrift zur eidesstattlichen Erklärung
  • Unterschrift vor dem Entdecken eines Produktionsfehlers des Kuverts
  • zu früh bzw. zu spät abgeschickt

Abgabetermin

Die Wahlkarte muss bis zum Wahltag bei der auf der Rückseite der Wahlkarte angeführten Bezirkswahlbehörde einlangen. Man kann sie aber auch persönlich am Wahltag in jenem Wahllokal abgeben, in dem man normalerweise seine Stimme abgegeben hätte (Öffnungszeiten beachten!).

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