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Rassismus

Der Fall eines – bislang noch nicht zur Rechenschaft gezogenen – Wiener Taxifahrers (Ereignis vom 10.02.2011), der mit den Worten "I don't drive black women – get out" die dunkelhäutige Opernsängerin Angel Blue aufforderte, seinen Wagen zu verlassen, ist nur die Spitze des österreichischen Rassismus-Eisberges. Immer wieder wird man im Alltag Zeuge / Zeugin von direktem, unbedachtem oder "verstecktem" Rassismus. Auch Medien und Werbetreibende tradieren immer wieder Bilder von Überlegenheiten und Klischees (beides auch fixer Bestandteil von faschistischem oder faschistoidem Gedankengut).

Unbewusste (?) Herabwürdigung selbst bei der ORF-Sendung "Dancing Stars"

Beim Semifinale der ORF-Sendung "Dancing Stars" am 20.05.2011 bringt der Profi-Tänzer Balázs Ekker in seinem (vorbereiteten!) Plädoyer für seine Partnerin Astrid Wirtenberger folgenden Spruch seines Vaters: "Nur ein Zigeuner lobt sein Pferd." Dass die Bezeichnung "Zigeuner" für die meisten Sinti und Roma eine tiefe Beleidigung ist, dass dieses Zitat eine Herabsetzung der Sinti und Roma bedeutet, dass Thomas Schäfer-Elmayer anschließend die Worte Ekkers auch noch würdigt und die Moderatoren zu all dem schweigen, begünstigt das Tradieren von herabwürdigenden Klischees und damit das Weiterbestehen von Rassismus.

Ursachen des Rassismus

Was aber sind die Ursachen des Rassismus in uns? Die Antworten sind vielfältig. Ein nicht zu unterschätzender Hinweis liegt aber in Defizit bei der . Die ersten Bedürfnisse, die jeder neugeborene Mensch hat, sind grob vereinfacht Nahrung, Sicherheit, die Wertschätzung der eigenen Persönlichkeit ("Narzissmus") und Gruppenzugehörigkeit. Am meisten gefährdet zu rassistischen Denkweisen sind Menschen, die nur eine geringe Wertschätzung ihrer Persönlichkeit erfahren haben oder erfahren und diese Kränkung(en) nicht verkraften ("Narzissmusstörung").

Diese Menschen können nur unzureichend mit umgehen und neigen dazu, ihre Feindbilder auf andere Menschen zu projizieren. Kommt dann auch noch ein Mangel an Sicherheit hinzu (z.B. finanzielle Unterversorgung), besteht der Drang, sich hin zu vermeintlich starken Gruppen zu orientieren und die auszuleben.

Da davon Betroffene nur schwer aus ihrer Ungeisteshaltung herauskommen, ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, einerseits Anti-Rassismus-Aufklärung zu betreiben und andererseits Gesetze zu erlassen, die rassistische Übergriffe verhindern. Darüber hinaus sind alle Menschen guten Willens aufgerufen, sich zu überlegen, in welche unterschwelligen Rassismusfallen wir selbst immer wieder tappen. Und wird man Zeuge / Zeugin von Rassismus, sollte man jedenfalls Zivilcourage beweisen und entschieden dagegen auftreten. Weitverbreitete Beispiele von unterschwelligem Rassismus:

  • Duzen von erwachsenen Personen, ohne dass sie einem das Du-Wort angeboten hätten (oft auch in der Mehrzahl verwendet). Auch wenn das nett gemeint sein möge, es stellt eine Herabsetzung dar, die wir uns gegenüber anderen Personen nicht herausnehmen würden.
  • Unsensible Fragen nach der "ursprünglichen" Herkunft einer Person bzw. das vermutete Zuweisen einer Person zu Nationalitäten oder Gruppen.
  • Direktes oder indirektes Herausstreichen von Überlegenheiten (z.B. "des Westens").
  • Pauschalverurteilung von "Multi-Kulti" und Ausgrenzung von Personen, die multikulturelle Aufgaben ausüben.
  • Verbreitung von Vorurteilen und Klischees.

Gleichbehandlungsgesetz

Wer in Österreich Opfer von Rassismus geworden ist, kann den Täter / die Täterin wegen Ehrenbeleidung, Verstoß gegen die Menschenwürde oder im Sinne der Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes vor Gericht verklagen. Wird der Rassist / die Rassistin verurteilt, gebührt dem Opfer Schadenersatz, die Beseitigung der Diskriminierung und ein Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Ein Beispiel, das uns die Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich (GAW) geschickt hat:

Eine Frau sucht eine Mietwohnung für ihren Lebensgefährten mit schwarzer Hautfarbe. Bei der Wohnungsbesichtigung teilt die Frau der Maklerin mit, dass sie die Wohnung sofort mieten möchte. Als die Frau auf Nachfrage mitteilt, dass die Wohnung nicht für sie, sondern für ihren Lebensgefährten mit schwarzer Hautfarbe sei, erklärt die Maklerin abrupt, "das geht nicht!". Die Maklerin begründet dies damit, dass der Vermieter keine Schwarzen in der Wohnung wünsche und sie selbst schlechte Erfahrungen mit Schwarzen gemacht habe. Der Betroffene fühlt sich diskriminiert und wendet sich an die GAW, die ein Interventionsschreiben mit Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme an die Maklerin und an den Wohnungseigentümer sendet. Der Wohnungseigentümer und die Maklerin bestreiten in ihren Stellungnahmen, dass bei dem Gespräch mit der Frau diskriminierende Äußerungen getätigt worden seien und erklären, dass für die Ablehnung der Vermietung der Wohnung keine rassistischen Motive ausschlaggebend gewesen wären. Die GAW vermutet eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und bringt ein Verlangen auf Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Gleichbehandlungskommission ein. Die Gleichbehandlungskommission kommt zur Auffassung, dass die Maklerin den Mann mit schwarzer Hautfarbe bei der Vermietung der Wohnung unmittelbar aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert hat. Eine konkrete Anweisung des Wohnungseigentümers, nicht an InteressentInnen schwarzer Hautfarbe zu vermieten, konnte von der Gleichbehandlungskommission nicht festgestellt werden.

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Wer eine diskriminierende Kündigung oder Entlassung erleidet, muss dies binnen 14 Tagen gerichtlich anfechten. Es kann alternativ einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung geltend gemacht werden. Für die Dauer des Beschwerdeverfahrens darf der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin die betroffene Person nicht benachteiligen. Diese Benachteiligungsverbot gilt auch für Zeuginnen / Zeugen oder Auskunftspersonen in Verfahren bzw. für jene Personen, die Beschwerden einer Kollegin / eines Kollegen unterstützen. Diese Personen genießen damit auch einen Kündigungsschutz / Entlassungsschutz.

Gleibehandlungsanwaltschaft Österreich

Bei erlittenen Nachteilen durch Ungleichbehandlung, können Sie bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Taubstummengasse 11, 1040 Wien, Tel.: +43 / 1 / 532 02 44, intervenieren. Kostenlose Service-Nummer aus ganz Österreich: 0800 20 61 19;
E-Mail: gaw@bka.gv.at, Homepage: www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at.

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

Sensibiliseriung der Öffentlichkeit, die Herausgabe eines Rassismus-Reports für Österreich und eines Internet-Newsletters, Medienkooperationen und der monatliche ZARA:TALK sind die Arbeitsschwerpunkte des Vereins "ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit". Opfer und ZeugInnen von Rassismusübergriffen finden bei ZARA Gehör und Unterstützung.

Anti-Rassismus-Initiative "Viele Gesichter"

Mit unterschiedlichen Aktivitäten will die Initiative "Viele Gesichter" zeigen, dass viele Lebensbereiche, wie z.B. Handwerk, Fußball, Gastronomie, Liebe, Sport, Handel, Nachbarschaft oder Kultur ohne Menschen mit Migrationshintergrund nicht funktionieren würden. Auf der Homepage von "Viele Gesichter" Einzeliniativen mit Mitmachmöglichkeiten und Gewinnspiel vorgestellt. Gemeinsam mit vielen tausend aktiven Menschen setzt sich "Viele Gesichter" aktiv gegen Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Rassismus ein.

Siehe auch

Neu und aktuell

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