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Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist ein Straftatbestand. Ob eine solche im Sinne des Gesetzes vorliegt, ist nicht immer leicht zu entscheiden. Ungewollter Körperkontakt jedenfalls gehört dazu. Alle ungewünschten Berührungen, die über einen normalen Händedruck beim Begrüßen oder Verabschieden hinausgehen, haben das Potenzial, als sexuelle Belästung zu gelten. Aber auch unerwünschte zweideutige sexuelle Anspielungen, Bemerkungen über Ihren Körper, verbale sexuell-orientierte Einschüchterungen, Demütigungen und Kränkungen können vor Gericht eingeklagt werden. Wie dann der Richter bzw. die Richterin entscheidet, ist jedoch ganz von der individuellen Situation abhängig.

Sexuelle Belästigung kann nicht nur am Arbeitsplatz vorkommen, sondern überall dort, wo man Dienstleistungen in Anspruch nimmt (z.B. Arzt, Masseur, Trainer, Saunawart usw.). Will man zu Gericht gehen, ist es wichtig, glaubhaft nachweisen zu können, dass man der übergriffigen Person deutlich zu verstehen gegeben hat, dass man das jeweilige Verhalten nicht wünscht. Auch sollte man sich nach dem Vorfall sofort Notizen zum Tathergang machen und die Sache sofort mit einer Vertrauensperson besprechen. Bevor man juristische Schritte setzt, sollte man sich z.B. bei der über die weitere Vorgangsweise und die Chancen einer Klage informieren. Verklagt man nämlich jemanden wegen sexueller Belästigung ohne den Richter / die Richterin glaubhaft genug vom Tathergang überzeugen zu können, riskiert man, dass einem im Gegenzug der Beschuldigte wegen "üblicher Nachrede" bzw. "Verleumdung" verklagt.

Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis des Opfers vom Täter, kann die Sache kompliziert werden. Einerseits will man eine Ende der unangenehmen Situation herbeiführen, andererseits möchte man den eigenen Interessen nicht schaden. Hier ist es ratsam, sexuelle Übergriffigkeit erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. schon im Keim zu ersticken. Wenn man dies mit lockerer Bestimmtheit und hohem tut, sollte das normalerweise klappen. Falls der Täter darauf nicht reagiert, seine Übergriffigkeiten fortsetzt oder sogar verstärkt, keine Einsicht zu erkennen gibt und sein Verhalten sich in Richtung Zynismus, oder entwickelt, sollte man vorsichtig werden, Zweier-Gesprächskonstellationen vermeiden und fachliche Hilfe beanspruchen.

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