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Abonnement Keiler

Ältere Menschen werden gerne von Vertretern aufgesucht, die "an der Haustür" Verträge zum Abonnement einer Zeitschrift abschließen wollen. Solche Geschäfte sind prinzipiell abzulehnen – nicht nur, weil man oft zu einem Abschluss gedrängt oder überredet wird, sondern weil diese Art des Geschäftemachens die Gefahr in sich birgt, dass sich als Vertreter getarnte Personen Zutritt zu den Räumlichkeiten verschaffen, die ein Verbrechen im Sinn haben.

Sollten Sie trotzdem einen Abschluss tätigen wollen, lassen Sie sich unbedingt einen Ausweis zeigen und notieren Sie Namen und Anschrift des Vertreters bzw. der Firma. Rufen Sie eventuell in Anwesenheit des Vertreters (immer in Sichtweite!) bei der Hersteller- bzw. Handelsfirma an, in dereren Auftrag der Vertreter tätig ist.

Die Konsumentenschutzgesetze im deutschsprachigen Raum sehen vor, dass solche Vertreter-Geschäfte innerhalb einer gewissen Zeit (meist zwei Wochen) widerrufen werden können (schriftlich, per Einschreiben). Dies hat auch Gültigkeit, wenn Sie eine anders lautende Bestimmung unterzeichnet haben sollten. Wollen Sie einen bereits bestehenden Abonnementbezug kündigen, müssen Sie dies in der vertraglich festgesetzten Zeit vor Ablauf tun, sonst verlängert sich der Bezug (meist um ein weiteres Jahr!).

Achten Sie darauf, dass Sie ein Abonnement nicht versehentlich doppelt bezahlen – prüfen Sie die Zahlungsaufforderungen. Doppelzahlungen müssen vom Verlag bzw. Händler umgehend retourniert werden. Sollte es hier zu unzumutbaren Verzögerungen kommen, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung des Betrages. Fertigen Sie Kopien der Einzahlungsbestätigungen an – die Originale verbleiben immer bei Ihnen und sollten leicht auffindbar aufbewahrt werden.

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