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Einbruchhemmende Türen

Die Kriterien, die Hersteller und Handwerker bei der Produktion bzw. beim Einbau von einbruchhemmenden Türen einhalten müssen, sind in Österreich in der ÖNORM B5338 festgelegt (inklusive Normen für Schutzbeschläge). Achten Sie beim Kauf darauf, ob eine Konformität zu dieser Norm bestätigt wird. Hauptmerkmale einruchhemmender Türen sind: fest im Mauerwerk verankerte Türzargen; massives Türblatt (entsprechende Stärke und/oder eingelegte Stahlverstärkungen); ; einbruchhemmende Sicherheitsschlösser mit Aufbohrschutz im Zylinderbereich (Schutzschilder aus Manganstahl oder oberflächengehärtetem Stahl); von innen verschraubte Beschläge; stabil, schrägverschraubtes Schließblech; innenliegende Bänder bzw. Lappenbänder, die gegen ein Aushebeln des Türblattes abgesichert sind; Briefschlitze oder Katzenklappen dürfen bei einbruchhemmenden Türen nicht angebracht werden. Achtung: etwaige Glaseinsätze müssen ebenfalls einruchhemmend ausgeführt sein. Mehr dazu siehe Stichwort .

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