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Dienstleistungsscheck / Dienstleistungsschecks

Für alle, die Haushaltshilfe, Kinderbaufsichtigung oder Gartenarbeit benötigen bzw. leisten wollen, gibt es den legalen Weg via Dienstleistungsscheck. Monatliche Obergrenze dabei (2009): 357,74 Euro + Urlaubsersatzleistungen + anteilige Sonderzahlungen. In Summe entspricht dies 490,05 Euro. Rein rechtlich gilt ein solches Arbeitsverhältnis auf einen Monat beschränkt. Es ist jedoch beliebig oft wiederholbar.

Versicherungen

Die Frage der Unfallversicherung für die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer sowie die Entrichtung der Verwaltungskosten sind über den Dienstleistungsscheck geregelt. Nicht jedoch die Frage der Krankenversicherung und Pensionsversicherung. Hier hat die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer zwei Varianten:

  • Freiwillige Selbstversicherung. Kostet derzeit (2009) 50,48 Euro pro Jahr. Der Leistungsanspruch beginnt einen Tag nach Antragstellung. Diese Variante kommt aber nur in Frage, wenn die monatlich verdiente Gesamtsumme die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse auf Basis des Dienstleistungsschecks werden dabei zusammengerechnet.
  • Hat die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse auf Basis des Dienstleistungsschecks und übersteigt dabei die Lohnsumme die Geringfügigkeitsgrenze (wie das oft der Fall ist), entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung, d.h. sie / er müssen – wie andere ArbeiterInnen und Angestellte auch – Sozialversicherungsbeiträge zahlen (2009: 14,7 Prozent).

Personen, die mit dem Dienstleistungsscheck enlohnt werden können:

  • Österreichische StaatsbürgerInnen.
  • StaatsbürgerInnen der EU-15 (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) bzw. von Zypern, Malta, Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen.
  • Personen, die im jeweiligen Bundesland prinzipiell eine Arbeitserlaubnis bzw. einen Befreiungsschein, eine Niederlassungsbewilligung, einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG", einen Niederlassungsnachweis, eine Freizügigkeitsbestätigung, eine Bestätigung für begünstigte Drittstaatsangehörige gemäß Paragraph 3 Absatz 8 Ausländerbeschäftigungsgesetz (Familienangehörige von Österreichern) vorweisen können.

Wo bekommen Sie Dienstleistungsschecks?

Dienstleistungsschecks sind österreichweit in Trafiken und größeren Postfilialen erhältlich. Wenn der Dienstleistungsscheck elektronisch erstellt wird, kann der Wert bis zu einer Obergrenze von 100,– Euro pro Dienstleistungsscheck individuell gewählt werden.

Siehe auch

Neu und aktuell

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