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Geringfügigkeitsgrenze, Österreich

Die fiskalische Geringfügigkeitsgrenze in Österreich für das Jahr 2021 beträgt 475,86 Euro pro Monat. Die vormals geltende "tägliche Geringfügigkeitsgrenze" wurde abgeschafft. Beispiel: Bezieher einer vorzeitigen Alterspension dürfen kein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, andernfalls die Auszahlung der Pension für die Dauer der Überschreitung ausgesetzt wird. Dienstgeber müssen für bei ihnen geringfügig beschäftigte Personen lediglich einen Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage leisten. Überschreitet die Summe aller als "geringfügig" ausbezahlten Entlohnungen diese Grenze, ist keine Abgabenfreiheit mehr gegeben. Angaben ohne Gewähr.

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