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Mietzinsbeihilfe

Eine Mietzinsbeihilfe erhalten jene Mieter, deren Hauptmietzins durch Einhebung eines Erhaltungsbeitrages oder im Zuge einer notwendigen Reparatur am Haus deutlich erhöht wird und wenn das Jahreseinkommen des Hauptmieters eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Etwaige erste Mitbewohner und weitere Mietbewohner erhöhen diese Einkommensgrenze (unabhängig davon, ob Mitbewohner über ein eigenes Einkommen verfügen oder nicht). Eine Mietzinsbeihilfe wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Mitzubringen sind: Bestätigung der Schlichtungsstelle über die Durchführung einer notwendigen Hausreparatur gemäß Paragraph 18 des Mietrechtsgesetzes oder eine Bestätigung des Vermieters über die Höhe des Hauptmietzinsen inklusive Erhaltungsbeitrag sowie Einkommensnachweis (Gehaltszettel, aktueller Lohnzettel mit Lohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr, Einkommensteuerbescheid, Pensionsabschnitte); Personaldokumente; Meldezettel aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.

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