Führt ein Verhalten oder ein fahrlässiges bzw. grob fahrlässiges Versäumnis zu einer Verletzung eines Mitmenschen, wird der Verursacher bzw. dessen Versicherung von österreichischen Gerichten meist auch zur Bezahlung eines Schmerzensgelds verpflichtet. Die Tagsätze variieren stark. Darüber hinaus haben die Landes- bzw. Oberlandesgerichte in Österreich unterschiedliche Beträge festgelegt. Die Einteilung jedenfalls erfolgt in leichte, mittelstarke, starke und quälende Schmerzen. Die Bandbreite reicht von etwa 80,- Euro bis um die 500,- Euro. Nicht objektiv messbare Auswirkungen, wie z.B. Angstzustände und/oder Depressionen nach dem traumatischen Erlebnis, bleiben meist unberücksichtigt – auch wenn die Gerechtigkeit dabei oft auf der Strecke bleibt.
Schmerzensgeld erhält in Österreich im Normalfall nur das Opfer, nicht jedoch deren Angehörige – auch wenn ihr Leid erheblich ist. Ausnahmen gestanden österreichische Gerichte bisher nur dann zu, wenn die Nachricht von der Verletzung oder vom Tod des Angehörigen unmittelbar und gravierend zu Gesundheitsschäden führte.
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