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Urlaubsanspruch

Österreichische Arbeitnehmer haben bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren pro Jahr Anspruch auf 30 Werktage , ab dem vollendeten 25. Dienstjahr auf 36 Werktage. Ob man auf Urlaub gehen kann, und wann dieser konsumiert wird, muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Ob und wann ein Betriebsurlaub festgelegt wird, kann nicht einseitig vom Arbeitgeber bestimmt werden. Diesbezügliche Abmachungen erfolgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern in gemeinschaftlicher Festsetzung. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaubsentgelt. Dessen Höhe richtet sich danach, was der Arbeitnehmer während des Urlaubs verdient hätte, wenn er bzw. sie arbeiten gegangen wäre, d.h. Lohn bzw. Gehalt plus schwankende Bezüge (Zulagen, Prämien; Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen). Die meisten Kollektivverträge sehen auch einen Urlaubszuschuss vor (14. Lohn oder Gehalt).

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