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Vereinte Nationen
Grundsätze für die älteren Menschen*

Die Generalversammlung, in Würdigung des Beitrages, den die älteren Menschen zur Gesellschaft leisten, ermutigt die Regierungen, die nachstehend aufgeführten Grundsätze in ihre nationalen Programme einfließen zu lassen, wann immer dies möglich ist.

Unabhängigkeit

  • 1. Ältere Menschen sollten Zugang zur entsprechenden Versorgung mit Nahrung, Wasser, Unterkunft, Bekleidung und gesundheitlicher Betreuung haben, indem für ein Einkommen gesorgt wird, die Familie und die Gemeinde Hilfestellung leisten sowie durch Hilfe zur Selbsthilfe.
  • 2. Ältere Menschen sollten Gelegenheit haben, zu arbeiten oder andere Einkunftsmöglichkeiten zu nutzen.
  • 3. Ältere Menschen sollten mitentscheiden können, wann und wie schnell sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen.
  • 4. Ältere Menschen sollten Zugang zu geeigneten Bildungs- und Ausbildungsprogrammen haben.
  • 5. Ältere Menschen sollten in einem Umfeld leben können, das sicher ist und sich den persönlichen Präferenzen und sich ändernden Fähigkeiten anpassen lässt.
  • 6. Ältere Menschen sollten so lange wie möglich zu Hause leben können.

Mitsprache

  • 7. Ältere Menschen sollten in die Gesellschaft eingegliedert bleiben, aktiv mitwirken an der Festlegung und Durchführung politischer Maßnahmen, die ihr Wohl betreffen, und jüngere Generationen an ihrem Wissen und Können teilhaben lassen.
  • 8. Ältere Menschen sollten Möglichkeiten nutzen und schaffen können, sich zum Nutzen der Gemeinschaft zu betätigen und in Funktionen, die ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen, Freiwilligendienste zu leisten.
  • 9. Ältere Menschen sollten Bewegungen oder Vereinigungen älterer Menschen bilden können.

Betreuung

  • 10. Ältere Menschen sollten entsprechend dem kulturellen Wertesystem einer jeden Gesellschaft Betreuung und Schutz durch die Familie und die Gemeinde erhalten.
  • 11. Ältere Menschen sollten Zugang zu gesundheitlicher Betreuung haben, um ihnen dabei zu helfen, ihr optimales körperliches, geistiges und seelisches Wohlbefinden zu erhalten oder wiederzuerlangen und Krankheiten zu verhindern oder hinauszuschieben. 12. Ältere Menschen sollten im Interesse ihrer Unabhängigkeit sowie zu ihrem Schutz und ihrer Betreuung Zugang zu sozialen Diensten und Rechtsberatung haben.
  • 13. Ältere Menschen sollten die Möglichkeit haben, im erforderlichen Ausmaß die Betreuung durch Institutionen in Anspruch zu nehmen, die in einer menschenwürdigen und sicheren Umgebung für Schutz, Rehabilitation sowie soziale und geistige Anregung sorgen.
  • 14. Ältere Menschen sollten im Falle ihrer Unterbringung, Betreuung oder Behandlung in einer Institution in den Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen, worunter auch die volle Achtung ihrer Menschenwürde, Anschauungen, Bedürfnisse und persönlichen Sphäre sowie die Einhaltung des Rechts, über ihre Betreuung und die Qualität ihres Lebens selbst zu entscheiden, zu verstehen ist.

Selbstverwirklichung

  • 15. Ältere Menschen sollten die Möglichkeit haben, ihr Potential voll zu entfalten.
  • 16. Ältere Menschen sollten Zugang zu den Ressourcen der Gesellschaft in den Bereichen Bildung, Kultur und Freizeit sowie zu den geistigen Ressourcen haben.

Würde

  • 17. Ältere Menschen sollten in Würde und Sicherheit leben können, frei von Ausbeutung und körperlichem oder geistigem Missbrauch.
  • 18. Ältere Menschen sollten ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer rassischen oder ethnischen Abstammung, einer Behinderung oder eines sonstigen Umstandes gerecht behandelt werden und unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Beitrag geschätzt werden.

* Auf der Grundlage des Internationalen Arbeitsplans zur Frage des Alterns; vgl. Report of the World Assembly on Ageing, Vienna, 26 July - 6 August 1982 (Veröffentlichung der Vereinten Nationen, Best.Nr. E.82.I.16), Kap. VI, Abschnitt A. Veröffentlicht in einer Publikation des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Wien 1996, zur Enquete "Älter werden lohnt sich – Neue Perspektiven zum dritten Lebensabschnitt", Wien, 28. September 1995.

Siehe auch

Neu und aktuell

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